Anwohnerparkgebühren auch in Münster rechtlich unhaltbar?

CDU sieht Parallele zu Freiburg – Bundesverwaltungsgericht kippt Regelung

Die Rathaus-CDU äußert nach der höchstrichterlichen Entscheidung noch mehr Zweifel als zuvor an den Regelungen für das Bewohnerparken mit massivem Preisanstieg in Münster. Das Bundesverwaltungsgericht hat gerade eine vergleichbare Regelung der Anwohnerparkgebühren in Freiburg gekippt. Ratsherr Stefan Leschniok, ordnungspolitischer CDU-Sprecher, hat sich deshalb mit Fragen an den zuständigen Dezernenten Wolfgang Heuer in der Stadtverwaltung gewandt und will wissen, welche Auswirkungen die Gerichtsentscheidung für Münster hat.

„Ein Kritikpunkt ist die Staffelung nach Fahrzeuglänge, die nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts gegen den Gleichheitsgrundsatz verstößt. Eine solche Staffelung findet sich auch in der Münsteraner Gebührenordnung“, so Leschniok. Die CDU-Ratsfraktion hatte im Februar die Ratsentscheidung für den massiven Preisanstieg der Bewohnerparkausweise von bisher jährlich 17 Euro um das mehr als Zwanzigfache auf bis zu 380 Euro als unverhältnismäßig kritisiert.