„Verkaufssonntage juristisch zerbröselt, Bürgerentscheid hinfällig“

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Weber fordert klare gesetzliche Regelungen für verkaufsoffene Sonntag


Die gesetzliche Grundlage für verkaufsoffene Sonntage ist nach Ansicht des CDU-Ratsfraktionsvorsitzenden Stefan Weber „vor Gericht zerbröselt. Damit ist auch der Bürgerentscheid hinfällig und überflüssig geworden, weil jede politische Entscheidung für Verkaufssonntage vor Gericht kassiert werden dürfte.“ Die juristisch entstandene Lage verlange nach einer klaren gesetzlichen Vorgabe. Der Gesetzgeber habe mit seiner „Anlass-bezogenen“ Voraussetzung eine unbrauchbare Regelung geschaffen. So solle die Stadt Münster Abgrenzungszählungen zwischen einem „Anlass“ wie Weihnachtsmärkten und dem Kaufinteresse in regulären Geschäften vornehmen. „Das ist teurer bürokratischer Firlefanz, der abgeschafft gehört“, sagte Weber, „ebenso unsinnig wäre eine Ermittlung bei Stadionbesuchern, ob sie sich bei Fußballspielen mehr für die linke oder die rechte Spielhälfte interessieren.“

Weber sieht die juristischen Auseinandersetzungen um die Verkaufssonntage schon jetzt als Nachhutgefechte. „Zukunftsweisend ist das alles nicht, weil Verkaufsverbote einfach nicht mehr zur Lebenswirklichkeit und in die Zeit passen.“ Ihn erinnere die Auseinandersetzung an die Debatte um die frühere Ladenschlusszeit 18.30 Uhr. „Die ist am Ende auch nicht zu halten gewesen. Und Bäckereien ohne Sonntagsbrötchen kann sich heute kein Mensch mehr vorstellen. Der Gesetzgeber sollte jetzt brauchbare und klare Regeln für einige generell mögliche Verkaufsöffnungen an Sonntagen schaffen.“