Der Stadt drohen massive Mehrkosten durch das Heizungsgesetz

Auflagen der Berliner Regierungsampel sorgen für Alarmstimmung – Die CDU hat Fragen

Die Heizungspolitik der Bundesregierung macht die CDU jetzt auch zum Thema der münsterschen Kommunalpolitik. Nach dem umstrittenen Gesetzentwurf der Berliner Regierungsampel sollen ab 2024 neue Heizungen mit einem Anteil von 65 Prozent erneuerbarer Energien betrieben werden. Diese Pläne von SPD, Grünen und FDP sollen nicht nur private Eigentümer hohe Summen kosten, sondern allein die Städte und Gemeinden mit mindestens 8 Milliarden Euro belasten. 135.000 kommunale Gebäude müssten bis 2045 mit einer neuen Heizung ausgestattet werden. Wie der Städte- und Gemeindebund nun ermittelt hat, entstünden Mehrkosten pro Anlage von je 60.000 Euro, um die Auflagen zu erfüllen.

Kommt das Gesetz wie bisher vorgesehen, müssten laut Städte- und Gemeindebund jährlich 7.000 Heizungsanlagen auf Erneuerbare umgerüstet oder neu eingebaut werden. Die jährlichen Mehrkosten beziffert der Verband auf 400 Millionen Euro. „Bisher bleiben die Kommunen von den Fördermöglichkeiten ausgeschlossen. Der größte Teil der kommunalen Einrichtungen wird jedoch noch mit Öl oder Gas beheizt“, heißt es in einem Schreiben der CDU-Ratsmitglieder Babette Lichtenstein van Lengerich und Ulrich Möllenhoff. Die beiden wollen nun von Stadtkämmerin Christine Zeller wissen, wie für die Stadt Münster die Auswirkungen des geplanten Heizungsgesetzes aussehen: Wie viele städtische Gebäude sind betroffen, was kostet das die Stadt und was bedeutet das für die ohnehin höchst angespannte Lage des  städtischen Haushalts?