Entwicklung eines Qualitätsmanagements für Sprachkurse für Flüchtlinge

Der Rat möge beschließen:

 

Die Verwaltung wird beauftragt ein Instrument zu entwickeln, das alle in Münster angebotenen

Sprachkurse für Flüchtlinge und Migranten evaluiert und diese im Hinblick auf ihre Qualität,

Wirksamkeit und Nachhaltigkeit einschätzt. Dazu werden zielgerichtet der Status quo der

angebotenen Sprachkurse inkl. Alphabetisierungskurse (Sprachschulen, Träger, Fach-/Lehrkräfte,

Zahl der Kursteilnehmenden, Kosten, Lern- und Lehrmaterialien, Berufserfahrung der Lehrenden und

deren Entlohnung) sowie entsprechend die erreichten Sprachkompetenzen/Lernerfolge der

Kursteilnehmenden gemäß den Richtlinien des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für

Sprachen (GER) dargestellt. Darüber hinaus soll bei den Kursteilnehmern der Prozentsatz der

Fehlzeiten in den Kursen sowie die Gründe hierfür erhoben werden sowie eine Korrelation zum

Bestehen der Prüfungen hergestellt werden.

 

Begründung:

 

Das Erlernen der deutschen Sprache ist eine der Grundvoraussetzung und notwendige

Schlüsselqualifikation für eine gelingende Integration geflüchteter Menschen. Die Stadt Münster hat

die Unterbringung geflüchteter Menschen sehr gut bewältigt; jetzt geht es nun darum,

Integrationsinstrumente für geflüchtete Menschen zu entwickeln. Dazu gehört u.a. die Förderung

des Spracherwerbs. Viele Träger bieten dazu Kurse an. Für die pädagogische Qualität der Kurse

einerseits und die Lernerfolge der geflüchteten Menschen andererseits fehlen bislang jedoch

Qualitätsstandards. Das gute Unterbringungskonzept unserer Stadt ist inzwischen Vorbild für viele

andere Kommunen. Nun sollte Münster als Stadt der Bildung auch bei der Vermittlung sprachlicher

Kenntnisse Vorreiterin sein.

 

Die Entwicklung eines Qualitätsmanagement und der darin eingebetteten Evaluation

dient der Bestandsaufnahme und Bewertung der Qualität und Effektivität der angebotenen

Sprachkurse in der Stadt, aber auch der Transparenz und Erfolgskontrolle der Sprachvermittlung,

und soll dabei helfen, den Erfolg der Sprachkurse strukturiert zu prüfen. Es soll festgehalten werden,

auf Basis zu entwickelnder Kriterien, wie viele Kurse von welchen Trägern mit wie vielen Teilnehmern

und auf welchem sprachlichen Niveau in Münster angeboten und auch beendet werden. Darüber

hinaus sollen die Spracherfolge dokumentiert werden, die sich nach den erreichten

Sprachkompetenzen/Lernerfolge der Kursteilnehmenden gemäß dem Gemeinsamen Europäischen

Referenzrahmen für Sprachen (GER) richten.

 

Laut Mitteilung der Stadtverwaltung Münster gab es zum Stichtag 12.09.2017 2.774 Geflüchtete in

Münster im SGB-II Bezug und 1.800 Personen im Asylbewerberleistungsbezug. Allein die

Bereitstellung einer Unterbringung und eine Aufnahme in den SGB-II Bezug reichen nicht für ein

selbstbestimmtes und würdiges Leben aus. Daher ist es zwingend notwendig durch sprachliche

Förderung dieses zu garantieren.

 

Nach Einschätzung von Experten, ist eine Integration, ist die Integration ohne Sprachkenntnisse auf

dem Mindestniveau von B1 gemäß dem GER praktisch nicht möglich. Für eine "selbständige

Sprachverwendung und das Verstehen komplexer Texte zu konkreten und abstrakten Themen" (B2-

Niveau des GER) sind die Sprachkenntnisse der geflüchteten Menschen zu fördern.

Deshalb muss dafür gesorgt werden, dass das Sprachniveau geflüchteter Menschen in möglichst

kurzer Zeit mindestens auf dieses und höhere Niveaus gebracht wird.

 

Ohne gute Sprachkenntnisse kann keine würdige und gleichberechtigte Perspektive für die

geflüchteten Menschen geschaffen werden,

gez.                                                                                                                                                                   gez.

Stefan Weber                                                                                                                                                Otto Reiners

und Fraktion                                                                                                                                                  und Fraktion

 

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