CDU-Positionspapier zur ZAB

Ablehnung der ZAB in Münster würde nichts bewirken außer einem Fiasko für die kommunale Wohnungspolitik

Am 12. Oktober hat uns die erfreuliche Nachricht von der Einigung zwischen der Stadt Münster, dem Land und dem Bund erreicht, dass die Stadt die ehemaligen York- und Oxford-Kasernen in Gremmendorf und Gievenbeck früher und in einem Zug komplett erwerben kann. Das bedeutet für Münster einen großen Schritt nach vorn beim Wohnungsbau. Mehr als 3.000 Wohnungen können hier nun zügig errichtet werden, wenn Erstaufnahmen und Ankunftszentrum für Flüchtlinge bald schließen.


Dies ist eine sensationell gute Nachricht und Entwicklung für Münster, auf die viele sehnlich gewartet, aber mit der viele nicht gerechnet haben. Jetzt wird die Stadt ihre Vorstellungen für rund 3.000 neue Wohnungen in einem äußerst angespannten Wohnungsmarkt vollständig und zügig umsetzen können. Damit wird das gravierende Problem fehlender und für breite Bevölkerungsgruppen bezahlbarer Wohnungen einer Lösung erheblich nähergebracht. Dieser Schritt ist für eine verantwortungsbewusste Kommunalpolitik unter Berücksichtigung aller Bevölkerungsschichten unverzichtbar.

Es ergibt sich die Chance, dass das Land die Erstaufnahmeeinrichtung in der bisherigen York-Kaserne in Gremmendorf bereits Ende 2017 und die Einrichtung in der Oxford-Kaserne in Gievenbeck Ende März 2018 aufgibt. In der Konsequenz würde ab April 2018 auf dem Gelände der York-Kaserne auch kein weiterer Bedarf zum Betrieb eines Ankunftszentrums für Flüchtlinge durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bestehen. Das bedeutet einen wesentlichen städtebaulichen Gewinn, da die bisher für diese Aufgaben genutzten Liegenschaften dann vollständig für Wohnzwecke und die soziale Infrastruktur zur Verfügung stehen.

Zu der Einigung zwischen Stadt, Land und Bund gehört der Aufbau einer Zentralen Ausländerbehörde (ZAB) in Münster. Die Aufgaben einer ZAB sind in § 13 der Verordnung über Zuständigkeiten im Ausländerwesen (ZustAVO) näher bestimmt. Neben den allgemeinen Aufgaben soll jede ZAB auch einen Aufgabenschwerpunkt im Bereich des Rückkehrmanagements übernehmen. Für NRW wird u.a. ein Bedarf hinsichtlich der Verbesserung der Unterstützung im Rahmen der freiwilligen Rückkehr z. B. durch Qualifizierungsmaßnahmen für Rückkehrer gesehen. Die Festlegung und Ausgestaltung eines Aufgabenschwerpunktes soll in gemeinsamer Abstimmung von Stadt und Land erfolgen.

Die hohe Zahl der Flüchtlinge, die vor allem seit 2015 nach Deutschland gekommen sind, hat zu einer erheblichen Belastung der kommunalen Ausländerbehörden, die für die Erledigung der ausländerrechtlichen Angelegenheiten zuständig sind, geführt. Zur Unterstützung werden wichtige Aufgaben derzeit durch die drei landesfinanzierten Zentralen Ausländerbehörden wahrgenommen. Die Landesregierung verfolgt das Ziel, die Kommunen in Nordrhein-Westfalen spürbar zu entlasten. Dafür benötigt NRW besonders leistungsfähige Behörden in
allen Landesteilen. Deshalb sollen in allen Regierungsbezirken die Strukturen ausgebaut werden, um durch zentrale Aufgabenwahrnehmung die Kommunen vor allem in den Bereichen ausländerrechtlicher Angelegenheiten, Rückführung/Überstellung nach Dublin-lll-VO sowie freiwillige Rückkehr zu entlasten.

>> Kein anerkannter Flüchtling oder Asylbewerber wird abgeschoben

Angesichts dieser Ziele hält es die Landesregierung dringend für erforderlich, landesweit unverzüglich in jedem Regierungsbezirk eine ZAB einzurichten. Die Stadt Münster würde ihrer Bedeutung als Oberzentrum in der Verantwortung, eine regionale Funktion im Asylbereich zu übernehmen, nicht gerecht, wenn sie sich dem Auftrag des Landes zum Aufbau einer ZAB mit einem Personalkontingent von 70 bis 90 Beschäftigten am Standort Münster zu entziehen versuchen würde.

Auch in Zukunft wird aus Münster niemand abgeschoben, der anerkannter Flüchtling oder Asylbewerber ist. Derzeit leben etwa 3.000 Flüchtlinge in Münster in über 50 dezentralen Einrichtungen. Das Flüchtlingskonzept der Stadt wird von Hunderten unterstützt, ohne deren Hilfe es nicht so vorbildlich funktionieren würde.
 
>> Zuwanderung muss begrenzt und gesteuert werden

Die Aufnahmebereitschaft für Flüchtlinge und Asylbewerber lässt sich auch in Münster nur aufrechterhalten, wenn Zuwanderung begrenzt und gesteuert werden kann. Nach Angaben der Vereinten Nationen gibt es derzeit 1,5 Mrd. Arme auf der Welt; 836 Mio. davon haben nicht genug zu essen. Diese Probleme können wir weder auf deutschem noch europäischem Boden lösen. Es muss deutsche und europäische Politik sein, durch faire Handelsstrukturen und Entwicklungshilfe die Armutsursachen in den betroffenen Ländern zu bekämpfen. Dies kann Kommunalpolitik nicht leisten.

Außerdem muss Deutschland durch ein Einwanderungsgesetz auch Arbeitsmigration erlauben. Dabei geht es nicht nur um hochqualifizierte Arbeitsplätze wie in der Vergangenheit. Die Parteien der möglichen Jamaika-Koalition wollen ein solches Gesetz und sprechen bereits darüber.

Wir können weder die europäischen noch die deutschen Grenzen so kontrollieren, dass nur Menschen nach Deutschland kommen, die unsere Einwanderungs- oder Aufnahmekriterien erfüllen. Diese Menschen können nicht dauerhaft in Deutschland bleiben. Die meisten von ihnen folgen der Aufforderung zur Ausreise. Anderenfalls muss abgeschoben werden. Jede Entscheidung darüber ist gerichtlich überprüfbar.

Das gesamte Ausländerrecht ist gemeinsames Recht von Bund und Ländern. Die Regeln können nur mit Zustimmung des Bundesrats festgelegt werden. In wechselnden Koalitionen haben auch SPD und Grüne ebenso wie CDU oder FDP diesen Regeln zugestimmt.

Die ZAB ist eine Landesbehörde, die diese Regeln umsetzt. Sie tut es auch, damit Münster durch die Zahl von Zuwanderern nicht überfordert wird und sich auf Flüchtlinge und politisch Verfolgte konzentrieren kann. Deshalb kann eben nicht jeder nach Deutschland oder nach Münster kommen, der sich hier ein besseres Leben verspricht, was subjektiv verständlich ist, aber objektiv illegalen Aufenthalt bedeutet.

Verantwortliche Politik muss sich den Herausforderungen in ihrer Gesamtheit und Vielfalt stellen und darf konstruktive rechtsstaatliche Lösungen nicht verweigern. Anderenfalls drohen schwerwiegende Mängel und Kontrollverluste in der öffentlichen Daseinsvorsorge, eine Entsolidarisierung bei der Wahrnehmung gemeinschaftlicher Aufgaben und die virulenten Risiken politischer Verwerfungen.

Die Ablehnung einer ZAB in Münster könnte an der Ausländerpolitik nicht das geringste ändern und nur bewirken, dass eine Lösung für den äußerst angespannten Wohnungsmarkt zunichtegemacht würde, auf die unsere Stadt mit den hier lebenden und zuziehenden Menschen höchst dringend angewiesen ist.