Bei möglichen Belastungen der Anlieger durch Erschließungsbeiträge frühzeitig Transparenz schaffen

Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Aufstellung von Bebauungsplänen bereits frühzeitig im Ver-fahren die Thematik von Erschließungsbeiträgen transparent zu machen.

 

 Begründung:

 

Bauarbeiten am Kanal- und Straßennetz sind zweifelsohne erforderlich. Baumaßnahmen im öffent-lichen Raum sind jedoch häufig mit Unannehmlichkeiten für die Anwohner, Verkehrsteilnehmer und des Öfteren mit einer Kostenbeteiligung der Eigentümer von Anliegergrundstücken (Beiträge nach dem Baugesetzbuch oder dem Kommunalabgabengesetz NRW) verbunden. Von daher sieht das Ser-viceversprechen des Tiefbauamtes (Information der Betroffenen und Beteiligung der Öffentlichkeit und der Gremien V/0055/2005 vom 15.03.2005) bereits eine umfangreiche und frühzeitige Informa-tion der Anlieger vor.

Hierzu gehört unter anderem, dass in bestimmten Fällen alle Grundstückseigentümer, die zur Zah-lung eines Erschließungsbeitrages für die Herstellung neuer Straßen, Wege, Plätze, Grünanlagen herangezogen werden sollen, sechs Monate vor dem Versand der Beitragsbescheide schriftlich in-formiert werden. Darüber hinaus werden alle Eigentümer, die bei bestehenden Straßen zum Aus-baubeitrag herangezogen werden sollen, bei Maßnahmen, die über eine technische Verbesserung hinausgehen und funktionelle oder bauliche Veränderungen der Oberfläche beinhalten durch ent-sprechend angekündigte Auslegung der Planunterlagen informiert und erhalten Gelegenheit zur Stellungnahme. Bei sonstigen Straßenbaumaßnahmen, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, werden alle betroffenen Beitragszahler persönlich mindestens einen Monat vor Baubeginn über den Hintergrund der Maßnahmen und die Größenordnung der Beiträge schriftlich informiert.+

Die Entscheidung, ob eine beitragspflichtige Maßnahme umgesetzt werden soll, wird regelmäßig aber bereits im Bebauungsplanverfahren getroffen. Ob im Zuge der Umsetzung von Maßnahmen auch die bereits ansässigen Grundstückseigentümer mit Erschließungsbeiträgen belastet werden, wird auf dieser Ebene oftmals nicht konkret diskutiert. Wenn bei der Umsetzung von Bebauungsplänen Erschließungsbeiträge auch für die Bestandsgrund-stücke anfallen, führ dies regelmäßig zu Unverständnis und Unmut bei den betroffenen Eigentü-mern, da keine Gelegenheit bestand, frühzeitig auch diese Belange einzubringen. Von daher sollen zukünftig in Bebauungsplanverfahren frühzeitig mögliche Auswirkungen auf die ansässigen Anlieger im Hinblick auf anfallende Erschließungsbeiträge geprüft und kommuniziert werden.

 

Münster, 1. März 2018

 

Gez.

Stefan Weber                                                                                                                       Otto Reiners

und Fraktion                                                                                                                          und Fraktion

Den Antrag finden Sie hier als PDF