Weber: Verbindungsdaten speichern, Kindesmissbrauch stoppen

Behörden-Zusammenarbeit verbessern - Parteiübergreifend keine Vorwürfe gegen Jugendamt

Der CDU-Ratsfraktionsvorsitzende Stefan Weber hat sich neben den anstehenden Strafrechtsverschärfungen im Kampf gegen Kindesmissbrauch auch für eine rechtssichere Verpflichtung der Telekommunikationsfirmen ausgesprochen, Verbindungsdaten zu speichern. Täter im Internet können sehr häufig wegen der heute nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster von 2017 faktisch ausgesetzten Regelung zur Mindestspeicherung nicht identifiziert werden. Mindestspeicherfristen für Telekommunikationsunternehmen seien im Kampf gegen die Darstellung sexueller Gewalt an Kindern aber unerlässlich. „Wer das jetzt noch politisch blockiert, macht sich zum potentiellen Mörder an Kinderseelen“, sagte Weber. Die Innenminister von Bund und Ländern haben neben Strafrechtsverschärfungen eine Verpflichtung zur Verbindungsdatenspeicherung angekündigt, „um nicht blind, taub und handlungsunfähig zu sein“, wie der niedersächsische Innenminister Boris Pistorius (SPD) sagte.

Weber würdigte, dass auch der zuständige städtische Ausschuss parteiübergreifend festgestellt habe, dass es im Zusammenhang mit dem münsterschen Missbrauchsfall keinen Anlass zu Vorwürfen gegen das kommunale Jugendamt gegeben habe. „Es ist auch eine Frage des Anstands, sich vor die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu stellen, wenn deren Arbeit unzutreffend angegriffen wird wie vom SPD-Fraktionsvorsitzenden Dr. Jung“, sagte Weber. Es sei eine Daueraufgabe, sozial wachsam zu sein und die Zusammenarbeit der Behörden zu verbessern. Das Amt war erstmals Ende 2014 aktiv geworden, als es Hinweise auf eine Anklage wegen Besitzes und Vertriebs verbrecherischer Darstellungen gegen den heutigen mutmaßlichen Haupttäter erhalten hatte, der inzwischen wegen vielfachen Kindesmissbrauchs beschuldigt wird. Das Jugendamt