Solaranlagen brauchen keinen Zwang oder Verbote

Altstadtsatzung steht der Installation nicht im Weg

Auch ohne Änderungen der Altstadtsatzung, ohne Zwang und Verbote werden in Münster Solaranlagen ermöglicht und behördlich genehmigt. Darauf weist die CDU-Fraktion mit Blick auf einen aktuellen Bericht der Stadtverwaltung hin. „Der Ansatz der CDU wird damit eindrucksvoll bestätigt“, erklärten Altstadt-Ratsherr Dr. Dietmar Erber und die umweltpolitische CDU-Sprecherin Babette Lichtenstein van Lengerich.

Laut einer Evaluation der Zulassung von Solaranlagen in Gebieten mit städtebaulicher Erhaltungssatzung wurden zwischen Ende 2021 und Ende 2023 insgesamt 22 Solaranlagen mit 2057 Photovoltaik-Modulen im Bereich der Altstadtsatzung und weiterer Satzungsgebiete mitsamt der in diesem Zusammenhang erforderlichen Abweichungen genehmigt oder deren Zulassung in Aussicht gestellt. 714 Module wurden inzwischen realisiert. Positiv zu bewerten ist aus CDU-Sicht auch, dass sich Beratung und Durchführung von Zulassungsverfahren nach Auskunft der Stadtverwaltung weiter eingespielt haben. Solarfirmen komme eine entscheidende Rolle zu. In keinem Fall sei aufgrund der städtischen Satzungsregelungen ein Antrag abgelehnt worden.