Weitere Nutzung der Konversionsflächen in Gievenbeck jetzt vorbereiten

Der Rat der Stadt Münster möge beschließen

Die Verwaltung wird beauftragt,

unverzüglich die Gespräche mit der Bundesanstalt für Immobilienangelegenheiten (BIMA) in Münster aufzunehmen, um die weitere Nutzung der von der britischen Armee militärisch und von Armeeangehörigen als Wohnungen genutzten Immobilien und Liegenschaften in Gievenbeck vorzubereiten. Dabei sollen die städtebaulichen und wohnungspolitischen Aspekte für den Stadtteil Gievenbeck sowie der gesamten Stadt Münster besondere Berücksichtigung finden. Die Verwaltung soll dabei den Wunsch der Bürgerinnen und Bürger sowie der Kommunalpolitik verdeutlichen, dass eine Vermarktung der Flächen nicht als ein Paket und damit an einen Großinvestor, sondern möglichst einzeln erfolgen soll.


Konkret sollen folgende Punkte verhandelt werden:

1. Das Kasernengelände der jetzigen Oxford-Kaserne soll ähnlich wie bei anderen Kasernen in Münster, z.B. Lincoln-Kaserne an der Grevener Straße oder Portsmouth-Kaserne in Coerde, gestaltet werden. Dabei soll vorrangig ein mögliches Interesse der Universität Münster für eine Nutzung berücksichtigt werden. Ansonsten eignet sich dieser Standort in besonderer Weise dafür, das ursprüngliche Konzept für das Gebiet Auenviertel „Wohnen und Arbeiten“ zu verwirklichen, d.h. eine Kombination aus emissionsarmen Dienstleistungen oder Handwerk mit Wohnungen umzusetzen. Die bestehenden Sportflächen sollen weiterhin zur Sportnutzung zur Verfügung stehen und an den Grünen Finger angebunden werden.
2. Über das jetzige Kasernegelände sollen neue Wegebeziehungen zwischen dem Ortskern Gievenbeck zum Auenviertel geschaffen werden. Dabei soll insbesondere der Bereich Bernings Kotten erschlossen werden.
3. Das jetzige Offizierskasino auf der gegenüberliegenden Seite der Roxeler Straße soll ausgeschrieben und kommerziell genutzt werden.
4. Die Grundstücke am Arnheimweg sollen für seniorengerechtes Wohnen zur Verfügung stehen, da in Gievenbeck in diesem Segment ein hoher Bedarf besteht und der Standort Arnheimweg dafür durch seine zentrale Lage und gute Anbindung ans Zentrum und den ÖPNV besonders geeignet ist.
5. Die Grundstücke entlang der Von-Esmarch-Straße sollen für Geschosswohnungsbau zur Verfügung stehen. Die Größe der Grundstücke lässt eine verdichtete Bebauung zu.
6. Die Wohnhäuser im Bereich Billerbeckweg/Borghorstweg/Ahausweg sowie Nordhornstraße/Ochtrupweg sollen weiterhin zu Wohnzwecken genutzt werden und möglichst an Privatpersonen verkauft werden.
7. Die Sportflächen am Borghorstweg/Rüschhausweg sollen mit Wohnhäusern bebaut werden. Dabei könnte die kleinere Fläche, angrenzend an den Rüschhausweg, mit Geschosswohnungsbau bebaut werden. Die größere Fläche soll für Einfamilienhäuser zur Verfügung stehen. Dabei soll geprüft werden, ob sich die Flächen für Projekte wie Null-Energie-Häuser eignet.
8. Sofern für die oben genannten Entwicklungsziele Planungsrecht erforderlich ist, ist das entsprechenden Bauleitverfahren zeitnah in Angriff zu nehmen. 

Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob durch Bau- bzw. Nachverdichtungsmaßnahmen weitere Investitionen in Infrastrukturmaßnahmen, z.B. Kita, notwendig werden.
In den Diskussions- und Entwicklungsprozess sind die Bürgerinnen und Bürger Gievenbecks frühzeitig und in geeigneter Form einzubeziehen.