Obdachlosigkeit in Münster

| Anträge

Der Rat möge beschließen:

Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob

• die jetzige Anzahl der vorgehaltenen Plätze mit dem niederschwelligen Angebot (max. 48 Schlafplätze) für eine Stadt wie Münster ausreichend dimensioniert ist, insbesondere in den Wintermonaten;
• eine technische und bauliche Trennung im ehemaligen HUK-Gebäude für die unterschiedlichen Träger ausreichend gewährleistet ist, um Abgrenzungs- und Vermischungsproblemen zu begegnen;
• eine Klärung der Verantwortlichkeit der verschiedenen Träger in einem Gebäude ohne strikte Trennung gewährleistet ist;
• die Frage nach dem Brandschutz, insbesondere dem jeweils zweiten Rettungsweg, gewährleistet ist (liegt Brandschutzgutachten der Feuerwehr vor);
• durch die Beschäftigung einer  zweiten, stundenweise beschäftigten Kraft in den Wintermonaten die Sicherheit im Gebäude Friedrich-Ebertstr. 1 / Dammstr. erhöht werden kann;
• in diesem Zusammenhang und durch eine stärkere Auslastung der Einrichtung in den letzten Jahren die vereinbarte Pauschale für die SKM / Bischof-Hermann-Stiftung angepasst werden muss.

Auf den Schriftverkehr der Bischof-Hermann-Stiftung und der Stadt Münster vom 04.10.11 / 27.10.11 wird verwiesen.

Begründung:
Das ehemalige Bürogebäude der HUK Versicherung wird seit 1999 für alleinstehen-de Wohnungslose und Flüchtlinge genutzt.

Während das Erdgeschoss und das erste Obergeschoss von der Stadt Münster für die Unterbringung von Flüchtlingen genutzt wird (der Zugang erfolgt über die Fried-rich-Ebert-Straße) betreut die SKM und die Bischof-Hermann-Stiftung Obdachlose im zweiten Obergeschoß. Der Zugang erfolgt über einen separaten Seiteneingang von der Dammstraße aus.

Insbesondere während der Wintermonate stößt die Einrichtung an ihre Kapazitätsgrenzen. Das Haus verfügt zwar nach außen über getrennt Zugänge, durch die baulichen Gegebenheiten im Haus kann eine Trennung der verschiedenen Betreuungsbereiche und damit die Organisationsverantwortung der verschiedenen Trägern aber nicht immer gewährleistet werden. 

Die Auslastung der vorgehaltenen Plätze erhöht sich während der Wintermonate (bis max. 48 Plätze). Die Obdachlosen werden während der Öffnungszeiten (17:30 – 9:00 Uhr) von einer studentischen Kraft betreut. Insbesondere bei eskalierenden Situationen unter den Männern oftmals mit sehr schwierigen Lebenslagen und in besonderen sozialen Schwierigkeiten kann diese Person jedoch überfordert sein. Es soll daher geprüft werden, ob durch den Einsatz einer zweiten Kraft (Zeiten von ca. 17:30 bis 0:00 Uhr) dies einen Mehrwert an Sicherheit  ergibt.

In dem Zusammenhang wird die Verwaltung aufgefordert zu prüfen, ob die Leistungsvereinbarung, die seit 2004 unverändert gilt, dann angepasst werden muss.