Mobilitätsfonds für eine nachhaltige Mobilitätsinfr astruktur - „Masterplan Mobilität“ zeitnah umsetzen

Präambel

 

Mit dem von CDU und BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN/GAL gestellten Ratsantrag „Masterplan

Mobilität“ soll erstmalig eine verkehrsträgerübergreifende Strategie und ein Konzept zur

Erreichung eines nachhaltigen stadtverträglichen Verkehrsgeschehens entwickelt und

konkrete Handlungs- und Maßnahmenempfehlungen abgeleitet werden.

Gleichzeitig sollen die aktuell geplanten Maßnahmen und Projekte, die nicht im Zielkonflikt

mit dem Masterplan stehen, konsequent weiterentwickelt werden.

CDU und BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN/GAL ermöglichen durch diesen Antrag, dass sowohl

Projekte, die im Rahmen des Masterplans Mobilität zu entwickeln sind, bereits mit einer

Finanzierung hinterlegt werden und gewährleisten gleichzeitig, dass durch die zusätzlich zur

Verfügung gestellten Ressourcen, die Weiterentwicklung unseres Verkehrssystems

engagierter angegangen werden kann.

 

Der Rat möge beschließen:

 

1. Zur Umsetzung des von den Fraktionen CDU und BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN/GAL gestellten

Ratsantrages „Masterplan Mobilität“ sowie zur Beschleunigung von Projekten zur

Weiterentwicklung des Verkehrssystems werden zusätzliche investive Mittel in Höhe von

50 Millionen € zur Verfügung gestellt.

Diese werden ab dem Jahr 2018 zusätzlich wie folgt veranschlagt:

 

- 2018 - 5 Mio. €

            - 2019 - 15 Mio. €

- 2020 – 15 Mio. €

- 2021 - 15 Mio. €.

 

2. Zur Absicherung der mit diesen Maßnahmen verbundenen Planungs- und

Projektleistungen werden im Stellenplan der Stadt ab 2018 vier Stellen neu geschaffen,

wovon eine Stelle vorwiegend für das Fahrradverleihsystem vorgesehen ist.

 

3. Die Verwaltung wird beauftragt, im ersten Quartal 2018 ein Konzept vorzulegen, das

festlegt, welche Maßnahmen prioritär mit den zusätzlichen Ressourcen in den Folgejahren

umgesetzt werden und dass gleichzeitig die verkehrlichen Themen konkretisiert, die

Gegenstand des Masterplans Mobilität sein werden.

 

 

 

 

 

 

 

4. Maßnahmen, die vorrangig betrieben werden, könnten u.a. sein:

 

1. Vernetzung Mobilität: Entwicklung einer App „Mobil in Münster“; Prüfung auf Ausbau Park-and-Ride-Angebote; Ausbau Car-Sharing-Systeme; Optimierung Parkraummanagement; Ausbau der Infrastruktur für Elektromobilität und wasserstoffbetriebene Mobilität

 

2. Stärkung Radverkehr: Beschleunigung des Gesamtprojektes Velorouten (Die

berprüft in diesem Kontext auch die Möglichkeit, innovative Ideen zu

e z.B. den Bau eines Teilabschnittes als „solar road“1) mit prioritärer

Inbetriebnahme der Veloroute Münster – Telgte und dem Ziel, drei Velorouten per anno zu realisieren; Drittes Fahrradparkhaus am Hauptbahnhof; Umsetzung Fahrradverleihsystem und Lastenräder; Konzept zu den Promenadenquerungen; schnelle Identifizierung und Behebung von Schwachstellen im Radwegesystem; Grevener Straße - Haltepunkt Zentrum Nord - Radweg (ehem. Gleistrasse); Umsetzung des Fahrradparkraumkonzeptes für mehr Stellplätze für Räder

 

3. Stärkung ÖPNV/SPNV: Beschleunigung/Ausbau Busspuren; Umrüstung von Diesel- auf Elektrobusse; im zeitlichen Zusammenhang mit der Erschließung der York-Kaserne Reaktivierung der WLE für den Personenverkehr (MS – Sendenhorst); bessere Verknüpfung der nicht schienenangebundenen Stadtteile mit der Innenstadt/Hauptbahnhof (insbes. Berg Fidel)

 

4. Verkehrsraum neu gestalten: Neugestaltung von innerstädtischem Straßenraum zugunsten des ÖPNV, des Fußgänger- und Radverkehrs, Machbarkeitsstudie zur DBUnterführung Hafenstraße; Verkehrsentlastung der Innenstadt durch Verkehrskonzentration auf dem Ring (B54/Verstärkung Kolde-Ring zwischen Mecklenbecker und Weseler Straße); Verkehrsentlastung für Roxel

 

5. Um wissenschaftliche Expertise bei der Umsetzung des Masterplans Mobilität einbeziehen

zu können, wird die Verwaltung beauftragt, mit der Fachhochschule Münster Fachbereich

Bauingenieurwesen, eine Kooperation anzustreben. Hierzu sind Themen zu identifizieren.

Für die Koordination eines möglichen Projektes mit der Hochschule Münster werden

Projektmittel für die Hochschule im Umfang von 0,5 Stelle (ca. 30.000 EUR) in den

Haushaltsplan 2018 ff. für drei Jahre eingestellt.

 

6. Im Sinne einer breiten Einbindung von Politik, Stadtgesellschaft, Wissenschaft sowie

Institutionen und Verbänden wird ein prozessbegleitender Beirat gebildet, dessen

Mitglieder nach dem Stellvertreterprinzip die Interessenlandschaft der Stadtgesellschaft

abdecken. Der Beirat begleitet kontinuierlich die Entwicklung des Masterplans.

Aufgabe der Vertreterinnen und Vertreter von Institutionen und der Politik ist es,

Feedback und Anregungen zu gutachterlichen Zwischenergebnissen zu geben und

Empfehlungen für den weiteren Prozess abzuleiten.

 

 

 

Ziel des Beirats ist, die unter Punkt 4 genannten Schwerpunkte so effektiv und effizient

wie möglich zu begleiten und die dafür notwendigen Planungs- und

Realisierungsmaßnahmen zu beschleunigen. Der Beirat nimmt im ersten Quartal 2018

seine Arbeit auf.

 

7. Eine Refinanzierung von Planungs- wie Investitionskosten auf Landes-, Bundes und/oder

europäischer Ebene ist nach Möglichkeit zu realisieren. Ebenfalls sind Kooperationen mit

Wissenschaftszentren und Herstellern von zukunftsweisenden Mobilitätsmodellen

anzustreben (Beispiel: Autonomes Fahren in Niedersachsen)2.

 

 

Begründung

Mit dem Aufstellungsbeschluss zum Masterplan "Mobilität Münster 2035+“ wird der

Startschuss für einen Prozess gegeben, der das Ziel hat, für die dynamisch wachsende Stadt

Münster eine zukunftsfähige, stadt- und umweltverträgliche Gestaltung des

Verkehrsgeschehens zu ermöglichen.

In diesem Zusammenhang wollen sich CDU und BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN/GAL der

Verantwortung stellen, kurz-, mittel- und langfristig konsequent in die Weiterentwicklung des

Münsteraner Verkehrssystems zu investieren.

Von daher wird auch der Erarbeitungsprozess des Masterplans Mobilität mit personellen und

finanziellen Ressourcen hinterlegt, um keine Kapazitäten zu binden, die für die Umsetzung von

kurz- und mittelfristigen Verkehrsprojekten erforderlich sind.

Darüber hinaus sollen die Projekte, die inhaltlich nicht vom Masterplan Verkehr abhängig sind

(wie z.B. die Velorouten), durch zusätzliche personelle und finanzielle Ressourcen wesentlich

beschleunigt werden, um spürbar zu einer Infrastrukturverbesserung beizutragen.

Ebenso sollen Projekte, die aus dem Masterplan heraus entwickelt werden, bereits jetzt mit

entsprechenden Ressourcen hinterlegt werden.

Im Sinne eines Mobilitätsfonds für eine nachhaltige Mobilitätsinfrastruktur wird ein

Finanzvolumen von insgesamt 50 Millionen Euro für die Jahre 2018 bis 2022 zusätzlich zur

Verfügung gestellt sowie für einen zeitnahen Anschub dieser Infrastrukturleistung schon für

das Jahr 2018 vier zusätzliche Stellen eingerichtet.

 

Mit den eingestellten Mitteln von insgesamt 50 Millionen Euro sollen die Voraussetzungen für

die deutliche Erhöhung des Radverkehrsanteils geschaffen, den Pendlerinnen und Pendlern

des Umlands attraktive Alternativen für den Umstieg vom PKW auf das Rad, ÖPNV und SPNV

angeboten und ein deutliches Signal für umweltfreundliche Mobilität gesetzt werden.

Die Entwicklung des Masterplan Mobilität muss und wird von einer breiten und intensiven

Partizipation getragen werden. Hierzu wird ein intensiver Dialog- und Kommunikationsprozess

mit der Stadtgesellschaft vorbereitet.

Ergänzend dazu soll eine fachliche und institutionelle Begleitung installiert werden. Hierzu soll

ein prozessbegleitender Beirat gebildet werden, dessen Mitglieder nach dem

Stellvertreterprinzip die Interessenlandschaft der Stadtgesellschaft abdecken.

Dem Beirat sollen angehören:

· Ratsfraktionen

· Stadtwerke

· IHK

· ADFC

· ADAC

· VCD

· Förderverein Leihräder

· Verwaltung

· HWK

· Fachhochschule Münster

· Universität Münster

· Polizeipräsidium Münster

· Seniorenrat

· Wirtschaftsförderung

· ZVM

· WIN

· Behindertenvertretung

· Initiative Starke Innenstadt

· Jugendrat

· Radstation

 

 

gez. Stefan Weber                             gez. Otto Reiners

und CDU-Fraktion                              und GAL-Fraktion