Mit Freifunk Medienkompetenz und Teilhabe erhöhen

gemeinsamer Antrag der CDU und Bündnis90/Grüne/GAL

Der Rat der Stadt Münster möge beschließen:

1. Die Verwaltung erstellt für die Stadt Münster einen Masterplan zur flächendeckenden Freifunk-Nutzung in Münster.

2. Die Stadt Münster prüft, wie ein Freifunk-Netzwerk in den gegenwärtigen Breitband-/WLAN-Ausbau und in die städtischen IT-Strategie eingebunden werden kann.

3. Im Masterplan soll u.a. dargestellt werden, wie die Medienkompetenz der Münsteraner*innen, insbesondere von Jugendlichen, gefördert werden kann. Ferner soll im Masterplan aufgezeigt werden, welche Leistungen zur Steigerung der Medienkompetenz von der Freifunk-Initiative selbst erbracht werden können.

4. Der Masterplan soll in enger Kooperation mit den lokalen Akteuren erstellt werden. Die Netzwerkpartner sollen sich mit dem Ziel beteiligen, dass diese ihre Internetzugänge auch für das Freifunk-Netzwerk zur Verfügung stellen. Die Stadt Münster wird ferner beauftragt, in Gesprächen und Gremien eine überregionale Förderung und Vernetzung des Freifunks im Münsterland voranzutreiben.

5. Der münsterschen Freifunk-Initiative wird Zugang zu den Dächern von städtischen Immobilien sowie von städtischen Betriebe gewährt.

6. Fragen des Datenschutzes und der Datensicherheit sind zu erörtern und Risiken eines personenbezogenen Datenmissbrauchs zu beschreiben.

7. Die Stadtverwaltung legt dar, welche Strahlenbelastung mit dem Ausbau von lokalen Funknetzen einhergeht und wie die Risiken transparent (z.B. im Internet) gemacht werden können. Möglichkeiten zur Emissionsverringerung sind aufzuzeigen und zu bewerten. Es ist zu prüfen, ob in Modellversuchen eine Datenübertragung über Licht bzw. über eine optische drahtlose Kommunikation (vgl. Forschungen des Fraunhofer Instituts) in Münster ermöglicht werden kann.

8. Die Verwaltung wird beauftragt, die Freifunk-Initiative bei der Einwerbung von Fördermitteln zu unterstützen. Die Verwaltung stellt der Politik zu den Haushaltsberatungen für das Jahr 2017 erste konzeptionelle Schritte mit möglichen finanziellen Auswirkungen vor.

Begründung:

zu 1: Mit der Änderung des Telemediengesetzes wird der Ausbau öffentlicher WLANHotspots erleichtert. Mit der Entwicklung eines Masterplans unterstützt die Stadt Münster den Aufbau eines stadtweiten, unentgeltlichen und werbefreien WLANs. Die WLAN-Infrastruktur soll langfristig flächendeckend und nachhaltig aufgebaut werden. Deshalb versteht die Stadt Freifunk als kommunalpolitisches Instrument in den Bereichen Soziales, Integration, Kultur, Wirtschaft, Marketing, Bildung, Bürgerschaftliches Engagement sowie der Öffnung von elektronischen Verwaltungsdienstleistungen. Die Förderung des Freifunks bildet eine Säule des neuen Forums 'Digitale Zukunft Münster'.

Der Masterplan zur Einführung von Freifunk im öffentlichen Bereich soll insbesondere die Ausstattung von Orten mit viel Publikumsverkehr zeitnah in Angriff nehmen:

1. Die öffentliche WLANs in den Stadthäusern sollen auf Freifunk umgestellt werden. Das Gebiet der Innenstadt soll von der Verwaltung priorisiert ausgestattet werden. Anschließend sind Quartiere wie Kinderhaus, Coerde etc. auszustatten.

2. An allen Schulen in städtischer Trägerschaft sowie weiteren Bildungseinrichtungen soll eine Internetversorgung über Freifunk möglich sein.

3. In der Stadtbücherei und den Stadtteilbüchereien soll Freifunk angeboten werden.

4. In den Flüchtlingsunterbringungen sollen Freifunk-Hotspots eingerichtet werden. Zukünftige Vergaben an Träger von Flüchtlingsunterbringungen sollen eine Internetbereitstellung per Freifunk fordern.

5. Bushaltestellen sollen als Standorte für drahtlose Access Points fungieren. Bei der Ausschreibung von Verkehrsleistungen und der Anschaffung neuer Verkehrsmittel ist die technische Ausstattung zur Bereitstellung einer Freifunk-Verbindung als weiteres Merkmal anzufordern.

6. In den Freibädern und den Hallenbädern in Münster soll Freifunk nutzbar sein.

7. Freifunk soll für öffentliche Großveranstaltungen wie z.B. Skulptur Projekte 2017, Katholikentag etc. eingebunden werden.

Die Verwaltung identifiziert bis Anfang 2017 die öffentlichen Gebäude mit im Umfeld hohem Publikumsverkehr und stattet diese aus, sodass die Menschen im öffentlichen Raum zusätzliche Möglichkeiten erhalten, ins Internet zu gehen. Im Rahmen der städtischen Strategie zu 'open data' soll die vollständige Liste der Gebäude mit Adressen einsehbar sein.

Zu 2: Die Stadt Münster strebt an, das Breitband-Netz erheblich auszuweiten. Damit werden die Voraussetzungen geschaffen, an möglichst vielen Orten ein schnelles Netz vorzuhalten. Die Landesregierung von NRW fördert mit dem Projekt "100xWLAN" die Verbreitung von Freifunk. Die WWU Münster prüft Freifunk für das gesamte Universitätsgelände zu nutzen. Es ist beschreiben, wie die geplante Infrastruktur mit dem Ausbau des Freifunks genutzt werden kann. 

Zu 3: Vorbild könnte das Pilotprojekt 'Freifunk für Medienkompetenz und Beteiligung' der Medienanstalt Berlin Brandenburg und der Jugend- und Familienstiftung des Landes Berlin sein. Ein offenes Datennetz eröffnet nicht nur Chancen sondern beinhaltet auch Risiken. Insbesondere Jugendliche müssen den Umgang mit dem Medium selbst und mit der Veröffentlichung von persönlichen Daten insbesondere in sozialen Netzwerken lernen um ihre Kompetenzen steigern. Es geht um eine sinnvolle Nutzung des Internets und den scheinbar unbegrenzten Möglichkeiten. Die Freifunk-Initiative soll handlungsbezogene interaktive Aufklärungs- und Präventionsmaßnahmen entwickeln für beispielsweise medienbezogene Kampagnen an Schulen und Volkshochschule. Eine denkbare Kampagne könnte konkrete Schutzmaßnahmen der persönlichen Daten behandeln. 

Zu 4: Münster verfügt über eine Vielzahl von Akteuren die bereit sind im öffentlichen Raum kabellose Daten per WLAN zu übertragen. Folgende Akteure sind als Kooperationspartner einzubeziehen: Medienkompetenzzentren, Jugendhilfeinrichtungen, kommunale Kinder-, Jugend- und Erwachsenenbildungseinrichtungen, Hochschulen, Einzelhandelsverband, lokale Unternehmen, Münster Marketing, Wirtschaftsförderung Münster, Vertretungen der Kirchen, soziale Institutionen in den Stadtteilen etc. 

Zu 5: Alle vorhandenen Ressourcen sollen im Masterplan berücksichtigt werden, um einen offenen Freifunk überall zu ermöglichen. 

Zu 6: Die immer stärkere Nutzung und Erhebung von personenbezogenen und ortsbezogenen Daten für kommerzielle Interessen macht einen bewussten Datenumgang erforderlich. Hier ist u.a. der Nutzen der Datenverschlüsselung deutlich zu machen. 

Zu 7: Ziel der Stadtgesellschaft muss die Minimierung potentiell schädlicher Strahlenemissionen sein, im Sinne des Vorsorgeprinzips zur Vermeidung von einer potentiellen Gesundheitsgefährdung durch lang einwirkende Strahlungen. Aktuelle Studien von gepulster Funkstrahlung zeigen ein heterogenes Bild hinsichtlich der Belastung durch Strahlenemissionen auf. Diese Problematik ist beim Ausbau von Funknetzen zu berücksichtigen. Das Bundesamt für Strahlenschutz rät wegen ungeklärter Risiken der Mobilfunkstrahlung, auch weil Langzeitrisiken nicht erforscht sind, aus Vorsichtsgründen die Strahlenbelastung für Kinder und Schwangere zu verringern. Deshalb ist es wichtig darzulegen, welche möglichen gesundheitlichen Risiken vorliegen, um diese so gering wie möglich zu halten. In diesem Zusammenhang sind auch alternative Datenübertragungstechnologien ergänzend einzubeziehen. 

Zu 8: Für die Förderung von freien WLANs hat das Land NRW mit dem Landeshaushalt 2016, zwei wesentliche Fördersäulen verankert: Mit 100.000 Euro fördert das Land Projekte und Initiativen lokaler Freifunk-Gruppen im Kontext der Medienkompetenz. Aus den Erlösen der Digitalen Dividende II steht bis 2018 insgesamt eine Million Euro zur Förderung lokaler WLAN-Projekte zur Verfügung, die auch für Freifunk genutzt werden kann. Ein Zuschuss für den "Förderverein freie Infrastruktur e.V." soll in Betracht gezogen werden.