Beitragserstattung für streikbetroffene Eltern

Der Rat möge beschließen:

1. Den Eltern von Kindern in städtischen Kindertagesstätten werden die Kita - Beiträge anteilig für die durch den Streik ausgefallenen bzw. noch ausfallenden Tage bis zur maximalen Höhe der eingesparten Personalkosten zurückerstattet. Sollten die Eltern Leistungen in anderen städtischen Einrichtungen oder auf Kosten der Stadt in nicht städtischen Einrichtungen in Anspruch genommen haben, werden die so entstandenen Kosten dagegen aufgerechnet.

2. Die Verwaltung wird aufgefordert, für die Erstattung einen geeigneten Verfahrensvorschlag zu unterbreiten.


Begründung:

Eltern und Kinder werden schlussendlich die Benachteiligten des Streiks der ErzieherInnen sein. Der Rat sieht die Hauptaufgabe der Kinderbetreuung in der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Der drohende Streik untergräbt diese Vereinbarkeit und stellt die Eltern vor kaum zu lösende Probleme.

Streikt die Kita länger als einen Tag – im vorliegenden Fall höchstwahrscheinlich – müssen berufstätige Eltern nicht nur Urlaub beantragen: Der Arbeitgeber muss ihn auch genehmigen. Ist der Urlaubswunsch aufgrund dringender betrieblicher Gründe nicht erfüllbar, sind berufstätige Eltern verpflichtet, eine Kinderbetreuung selbst zu organisieren. Während viele Eltern die Situation mit Hilfe von Urlaubstagen, Oma und Opa sowie Freunden noch irgendwie auffangen können, gestaltet sich die Situation für Berufstätige und vor allem für Alleinerziehende wesentlich schwieriger. Nicht immer zeigt der Chef Verständnis, wenn kurzfristig um Urlaub gebeten werden muss. Bei Selbstständigen hat ein kurzfristiger Ausfall sogar konkrete Auswirkungen auf die wirtschaftliche Situation, weil sie ohne zu arbeiten schlichtweg kein Geld verdienen.

Der Rat fordert deswegen eine Kompensation für die betroffenen Eltern. Die Gehälter der Streikenden werden von der Gewerkschaft bezahlt, d.h. zumindest die Personalkosten fallen für den Streikzeitraum weg. Die Qualität der Kinderbetreuung hat seinen Preis. Wenn diese Leistung durch einen Streik nicht erbracht wird, dann ist die Frage nach einer Rückzahlung durchaus legitim und folgerichtig. Der Rat sieht sowohl den Wunsch der Erzieherinnen und Erzieher nach einer höheren Entlohnung als auch die Sorgen der Eltern. Deshalb fordert der Rat, dass die Tarifpartner schnellstmöglich an den Verhandlungstisch zurückkehren, damit die eigentlichen Leidtragenden in diesem Arbeitskampf nicht weiter belastet werden: Die Kinder unserer Stadt.