Änderungsantrag zur Vorlage 942/2011 "Außengastronomie in der Innenstadt, Evaluation und Neuorientierung"

| Anträge

 Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:


1. Der Status Quo der Außengastronomie in der Innenstadt (Anlage 1) wird zur Kenntnis
genommen.

2. Die Grundsätze für die Zulassung und Ausstattung von Außengastronomie in der Innen-stadt („Außengastronomie in Münsters Innenstadt“, Anlage 2) werden beschlossen.
 Die den Entscheidungen der Verwaltung im Einzelfall zugrunde liegenden „Prüfkriterien für die Zulassung von Außengastronomie in der Innenstadt“ (Anlage 2.1) werden zur Kenntnis genommen.
 Die Verwaltung wird beauftragt, der Genehmigung von Außengastronomie im Bereich der Altstadt den Leitfaden für die Ausstattung von Außengastronomie „Tisch und Stuhl auf Münsters Pflaster“ (Anlage 2.2) verbindlich zugrunde zu legen.
Der Leitfaden ist fortzuschreiben.
 Die Verwaltung wird beauftragt, die Einhaltung der Grundsätze (Anlage 2) in der für den Einzelfall jeweils zutreffenden und notwendigen Formulierung als Bedingung bzw. Auflage in die Genehmigung von Außengastronomie in der Innenstadt aufzunehmen und ihre Ein- … 

3. Die Sondernutzungsgebühren für Außengastronomie werden angemessen erhöht;
Über eine eventuelle Änderung der „Satzung der Stadt Münster über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen“ wird separat Beschluss gefasst. (V/ 0658/2011)

Begründung:

Die CDU Fraktion in der Stadt Münster hat sich seit Jahren erfolgreich für eine Ausweitung der Außengastronomie in Münsters Innenstadt eingesetzt. Diese Steigerung der Aufenthaltsqualität wird überregional als nahezu mediterranes Flair wahrgenommen und findet allseits eine hohe Akzeptanz. Dabei hat die Verwaltung stets mit Augenmaß die Eingliederung der Außengastronomie in das historische Stadtbild vorgenommen und bei jeder zu treffenden Einzelfallentscheidung im Rahmen der Antragstellung die Abwägung der Belange der Allgemeinheit im Rahmen des Gemeingebrauchs an Strassen und Wegen außerordentlich sensibel gegenüber den geltend gemachten Ansprüchen auf Sondernutzung abgewogen. Diese seit vielen Jahren von der Verwaltung geübten Ermessens-entscheidungen haben zu einem für alle Beteiligten äußerst zufriedenstellenden Gesamtbild geführt. Bei dieser Praxis soll es nach dem Willen der CDU Fraktion auch weiterhin bleiben.
Die von der CDU Fraktion einberufene Bürgerversammlung zu diesem Thema hat dies mehr als deutlich gemacht.

Die CDU Fraktion begrüßt in diesem Rahmen ausdrücklich den von der Verwaltung entwickelten Leitfaden für die Ausstattung von Außengastronomie ebenso wie die „Prüfkriterien für die Zulassung von Außengastronomie in der Innenstadt“, die es fortzuschreiben gilt und die ausreichend Anhaltspunkte für zukünftige Regelungen beinhalten.
Weitergehender Regelwerke bedarf es nicht.
Im Hinblick auf die Prüfkriterien und den Leitfaden soll zukünftig auch eine Identifikation des außengastronomischen Bereichs mit dem Innenbetrieb erlaubt sein. Es muss auch im Außenbereich insbesondere bei unmittelbar aneinander grenzenden Betrieben möglich ein, zwischen diesen Betrieben zu unterscheiden, um eine Identifizierung zu ermöglichen. Eine solche Identifizierung ist durch eine (noch zu definierende) zurückhaltende Anbringung eines Namenszuges mit dem Eigen-namen des Inhabers und/ oder des Betriebs an den Schirmkanten und der Bestuhlung zu erlauben. Anderweitige Werbung soll auch weiterhin nicht erlaubt sein.
Darüber hinaus ist es für die CDU Fraktion wünschenswert, dass zukünftig gänzlich auf Heizpilze ver-zichtet wird."