Bereitstellung einer Immobilie, die den fachlichen, konzeptionellen und finanzierbaren Anforderungen des Vereins „Frauenhaus und Beratung e.V.“ entspricht

A.    Der Rat der Stadt Münster stellt fest:
Das Frauenhaus bietet Schutz, Unterkunft und Unterstützung für Frauen und deren Kinder, die von körperlicher, seelischer und sexualisierter Gewalt betroffen oder bedroht sind. Das vom Verein „Frauenhaus und Beratung e.V.“ betriebene Frauenhaus in Münster Wolbeck ist mit dem derzeitigen Angebot bedeutungsvoll, da die 16 Plätze ganzjährig eine hohe Auslastung haben. Das gegenwärtige Raumangebot mit sechs Zimmer für 16 Plätze, zwei Gemeinschaftsbädern und einer Gemeinschaftsküche (1 Herd, 1 Kühlschrank etc.) ist nicht mehr zeitgemäß und entspricht in keiner Weise den aktuellen Bedürfnissen der Bewohnerinnen und deren Kindern.

B.    Der Rat der Stadt Münster möge daher beschließen:
1.    Die Stadt Münster setzt sich dafür ein, dass das Frauenhaus zukünftig in einer Immobilie  untergebracht wird, die den fachlichen, konzeptionellen sowie finanzierbaren Anforderungen und      zudem teilweise den Kriterien von Barrierefreiheit entspricht.

2.    Die Verwaltung wird beauftragt im Jahr 2016
a.    eine finanzierbare Immobilie zu suchen, sowie
b.    Vorschläge zur Finanzierung von potentiellen Räumlichkeiten zu erarbeiten und die Ergebnisse der Politik zur Beratung und Entscheidung vorzulegen.

3.    Die Suche der geeigneten Räumlichkeiten erfolgt in enger Kooperation mit dem Verein       „Frauenhaus und Beratung e.V.“

Begründung:
3.000 Frauen und deren Kinder wurden in den vergangenen 25 Jahren in Münster vom Frauenhaus betreut. D.h. nach wie vor werden auch in Münster Frauen in ihrer häuslichen Umgebung physisch und psychisch massiv misshandelt und bedroht. Für diese Frauen, die Schutz vor körperlicher, seelischer und sexualisierter Gewalt suchen bietet das Angebot des Frauenhauses e.V. daher oft die einzige Möglichkeit, sich dieser häuslichen Gewalt zu entziehen und für sich und häufig auch für ihre Kinder, in einer Krisensituation Schutz zu finden. Das Frauenhaus hat 16 Plätze für Frauen und Kinder, zurzeit aufgeteilt auf 6 Zimmer mit exakt 16 Betten.

Die gegenwärtig genutzten Räumlichkeiten des Frauenhauses entsprechen aktuell aber nicht mehr dem heutigen Standard und sind vor allem aufgrund der räumlichen Kapazitäten nicht mehr geeignet, den Bedürfnissen der Frauen und ihren Kindern gerecht zu werden. Vor allem die räumliche Enge durch zu wenige und zu kleine Zimmer macht es unmöglich, den Frauen und den Kindern die nötige Rückzugsmöglichkeiten und Privatsphäre zu bieten, die für eine sinnvolle und konstruktive Betreuung der Frauen notwendig ist.

Auch können in der Betreuungsarbeit notwendige fachliche Standards in der Betreuungsarbeit nur schwer umgesetzt werden. Vor allem deshalb, weil die räumlichen Kapazitäten die hierfür erforderliche Größe nicht hergeben. So reicht diese bspw. nicht, für die Unterbringung von Frauen mit jüngeren Söhnen, da diese nicht getrennt untergebracht werden können.
Außerdem haben die MitarbeiterInnen nur einen ganz kleinen Gemeinschaftsraum. Somit sind Einzel- Beratungsgespräche mit den Bewohnerinnen wenn überhaupt nur dort möglich. Dies ist aus fachlicher Sicht jedoch kaum vertretbar, da dadurch keine abgeschieden und ruhige Einzelberatung stattfinden kann.
Eine neue, an den Bedürfnissen der Frauenhausarbeit orientierte Immobilie ist daher dringend erforderlich.