Arztkosten für Flüchtlinge

Der Rat möge beschließen:

Da in vielen Kommunen die medizinische Betreuung von Asylbewerbern steigt, entstehen für die Stadt immer höhere Kosten. Die Stadt Münster wird diesbezüglich weder durch den Bund noch durch das Land entlastet. Da Asylbewerber erst nach 48 Monaten Aufenthalt die normale Grundversorgung in Anspruch nehmen können, bleibt die Stadt auf den Kosten sitzen. Die CDU-Ratsfraktion tritt dafür ein, dass Flüchtlinge in Münster menschenwürdig untergebracht und versorgt werden und fordert die Landesregierung auf, ihrer Verantwortung nachzukommen und den Kommunen ihre Ausgaben zeitnah zu erstatten.

1. Wir fordern Bund und Land auf, am Ort der ersten Einreise die ärztliche Grundversorgung zu übernehmen, Inkubationszeiten von ca. 21 Tagen einzuhalten und erst dann die Flüchtlinge längerfristig unterzubringen.

2. Aufgrund der Traumatisierung vieler Flüchtlinge wird der Kostenaufwand perspektivisch weiter steigen, da sie angemessener Behandlung bedürfen. Auch diese Kosten werden von Bund und Land bis dato nicht mit getragen.

3. Das Land muss die Ausgaben der Stadt für die Unterbringung und Versorgung, speziell für die soziale und die psychosoziale Betreuung, für den Schulbesuch der Kinder sowie die Jugendhilfeausgaben und für alle Gesundheitsaufgaben tragen.

4. Investitionshilfen für Um- und Neubauten sollen helfen, notwendige Immobilien für ein menschenwürdiges Leben zur Verfügung zu stellen.


Begründung:

Die Erstattungen des Bundes und des Landes bleiben weit hinter den tatsächlichen Kosten für die Kommunen zurück. Die Gesundheitsversorgung ist ein wichtiger Baustein und muss daher auch denjenigen Personenkreisen zugänglich gemacht werden, die sie sich aufgrund ihrer Lebenssituation (Armutsverhältnisse) nicht leisten können. Darüber hinaus kann es nicht sein, dass Krankenhäuser oder Arztpraxen auf den hohen Kosten sitzen bleiben.