Stärkung der lokalen Demokratie – Münster auf dem Weg zur

Der Rat der Stadt Münster möge beschließen:

1. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept zu erarbeiten und dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen, wie eine verbindliche und systematische Bürgerbeteiligung als Instrument des Verwaltungshandelns etabliert werden kann.

2. Dabei sollen die Erfahrungen anderer Städte, die bereits Leitlinien und vergleichbare Instrumente zur Bürgerbeteiligung entwickelt haben und einsetzen, aber auch die erfolgreichen Modelle der Bürgerinformation und des Bürgereinbezugs in der Stadt Münster (z.B. im Bereich Konversion) ausgewertet und einbezogen werden.

3. Zur Vorbereitung einer Ratsentscheidung wird eine gemeinsame Arbeitsgruppe unter Beteiligung von Vertreterinnen/Vertretern der Politik/Fraktionen, interessierter Bürge-rinnen und Bürger und der Verwaltung gebildet, um konkrete Vorschläge für Leitlinien im Sinne einer „Mitmachstadt Münster“ zu erarbeiten.


Begründung:

Münster hat die Chance, bis zum Jahr 2030 um rund 30.000 Einwohnerinnen und Einwohner wachsen. Dann wird unsere Stadt 330.000 Einwohner zählen. Wir sind damit eine der wenigen Großstädte, die noch wachsen. Das ist sehr gut, denn diese Nachricht zeigt: Münster ist eine gesunde, eine vitale, eine attraktive Stadt, die Zukunft hat.

Wachstum erfordert Wandel. Wir wollen, dass beides den Menschen nutzt. Die rechtzeitige und transparente Information und – soweit angezeigt und möglich – der Einbezug von Bürgerinnen und Bürgern/Einwohnerinnen und Einwohnern in wichtige kommunale Prozesse, die einen größeren Kreis der Bürgerschaft betreffen, wird immer wichtiger. Die Bürgerschaft möchte „ihre Stadt“ mit gestalten, sie möchte über wesentliche Entwicklungen frühzeitig in-formiert und beteiligt und einbezogen werden.

Die Beteiligung der Bürgerschaft ist für die Stadt Münster nicht neu. In der Vergangenheit und auch aktuell sind viele, gute, Beispiele für Information und Mitgestaltung zu nennen:

• Institutionalisierte, über das erforderliche Maß hinausgehende Bürgerbeteiligung in B-Plan-Verfahren, z. Bsp. die Bürgerbeteiligungsprozesse im Bereich der beiden Konversionsprojekte (Oxford-Kaserne und York-Kaserne)
• Münster räumt auf
• Freiwilligenagentur, Netzwerkbildung und -pflege mit Vereinen, Verbänden, Kirchen
• Arbeit der Parteien
• Neubürgerempfänge und Einbürgerungsfeiern
• Bürgeranregungen nach § 24 GO und Bürgerbegehren
• Kinder- und Erwachsenenbeteiligung bei Spielplatzgestaltungen