Bürgeranregungen in die Planungen "Schwarzer Kamp" einbeziehen

Der Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft möge beschließen:


Die Verwaltung wird aufgefordert, bei der Erarbeitung eines Bebauungsplanentwur¬fes für das neue Wohnquartier „Schwarzer Kamp“,  die massiven Bedenken  und  Forderungen aus der  Bürgerschaft auf der Bürgerversammlung am 26.06.2012 zu berücksichtigen:


Verbesserung und Diversifizierung des Lärmschutzes

1. Prüfung durch ein externes Lärmschutzgutachten, ob durch Heranziehung alternati¬ver bzw. ergänzender, unterschiedlicher Lärmschutzlösungen die Lärmsituation des Wohnquartiers im Vergleich zu einer rein städtebaulichen Lösung verbessert und  gleichzeitig eine kleinteiligere und ausgewogenere Bebau¬ung  im südlichen Teil des Plangebietes erreicht werden kann.

Verbesserung der sozialen Ausgewogenheit des Wohngebietes

2. Kleinteiligere Gestaltung der unmaßstäblichen, monolitischen und monotonen Mehrfamilienhausbebauung entlang der Weseler Straße zur Erreichung einer so¬zialen Ausgewogenheit des Wohnquartiers im Sinne der Vorgabe des ASSVW vom 7.7.2011 (Schaffung „überschaubarer Hausgruppen … mit einem vielfältigen Mix an Wohnraumangebot..., die nachbarschaftsfördernd wirken und eine hohe Aufenthaltsqualität haben“).

3. Festlegung der Dichte auf  ca. 210 WE im Sinne der Vorgabe des ASSVW vom 7.7.2011 („im südlichen Planbereich ca. 40 – 45 Wohneinheiten/ ha, im nördlichen Planbereich ca. 25 Wohneinheiten / ha“)

4. Festlegung der Anzahl der Geschosse (Entwurf bis zu 5 Geschosse) auf bis zu 2 Geschosse plus Staffelgeschoss (Mecklenbeck-charakteristisch und auch barrierefrei erstellbar).
 
5. Ausrichtung einzelner Baufelder auch im nördlichen Bereich an den Erforder¬nissen des demographischen Wandels: z.B. Abtrennbarkeit bzw. Umnutzbarkeit von einzelnen Gebäudeteilen im Alter, Angebot von Mehrgenerationenhäusern oder Angeboten für Alten-Wohngemeinschaften.

6. Erstellung der Hälfte der öffentlich geförderten Wohneinheiten als Altenwohnungen des Fördertyps A und B und geförderte Einfamilienhäuser.


7. Unter Berücksichtigung des Verbleibs der Übergangseinrichtung für Wohnungslose im Wohnquartier: Erstellung von maximal 20 % der Wohnungen  im Wege des öffentlich geförderten Wohnungsbaus (unter Einbeziehung der Hauses Meckmannweg 65), um einen ausgewogenen Mix an gefördertem Wohnungsbau, frei finanziertem Wohnungsbau und Einfami¬lienhausbau zu ermöglichen.

Es sollen Vorschläge gemacht werden, wo und wie die Bewohner der Übergangseinrichtung am quartierverträglichsten integriert werden können.
 
8. Eingliederung des FC-Heims in den Sportbereich an der Egelshove


Verbesserte Verkehrssituation

9. Erstellung eines externen Verkehrsgutachtens, das
• die künftig zu erwartenden Verkehrsströme unter Einbeziehung der geplanten Bahnunterführung Heroldstraße und des nur 400 m entfernten im Bau befindlichen Stadtbereichszentrums ermit¬telt und die Auswirkungen auf die Anliegerstraßen Meckmannweg, Schwar¬zen Kamp und Meyerbeerstraße untersucht.
• die Wirkung einer Aufwer¬tung der bestehenden zweiten Anbindung des Quartiers an die Weseler Straße (Zufahrt Wäscherei Schlüter) im Ver¬gleich mit der geplanten „Ertüchtigung“ des Kreuzungsbereichs Weseler Straße/ Meckmannweg bewertet.
• prüft, ob die geplante Aufweitung des Kreuzungsbereichs  vergangene Anstrengungen, Durchgangsverkehre/Nicht-Anlieger-Verkehre auf dem Meckmannweg zu reduzieren, konterkariert.

10. Ausreichend Parkplätze im Baugebiet zur Verhinderung zusätzlichen Parkdrucks auf den umliegenden Anliegerstraßen gemäß der BV-Anregung vom 17.11.2011 (1,2 – 1,3 Besucherparkplätze pro Wohneinheit).

Begründung:


Lärmschutz
Die  rein städtebauliche Lärmschutzlösung in Form eines durchgehenden ca. 300 m langen Baukörpers entlang der Weseler Straße bewirkt, dass ein Großteil der Menschen dort leben wird, wo die Lärmbelastung am höchsten ist.

Daher sollen mögliche Alternativen  und eine Diversifizierung der Lärmschutzlösungen noch einmal untersucht werden.


Soziale Ausgewogenheit des Quartiers
Mit der aktuellen Planung sollte ein jahrzehntelanger sozialer Brennpunkt  neu geordnet werden und ein attraktives neues Stadtquartier entstehen.

 

 

Die durch den überarbeiteten Siegerentwurf vorgeschlagene strikte Teilung des Quartiers in massiven Geschosswohnungsbau auf der einen Seite und verdichteten Einfamilienhausbau auf der anderen Seite konterkariert die gewünschte soziale Balance des Gebietes. Vom ASSVW waren überschaubare Hausgruppen mit vielfältiger Mischung differenzierter Bautypologien und Hausformen vorgegeben, die nachbarschaftsfördernd wirken und hohe Aufenthaltsqualität  haben. Außerdem wurde eine Dichte von 25 WE/ha im Süden und 40-45 WE/ha im Süden (also durchschnittlich ca. 35 WE/ha, entspricht ca. 210 WE) vorgegeben.

Bei der Festlegung des Anteils geförderten Wohnungsbaus muss berücksichtigt werden, dass das Quartier weiterhin die Übergangseinrichtung für Wohnungslose integrieren wird.

Der demographischen Entwicklung soll nicht nur im Bereich des Geschosswohnungsbaus, sondern auch im Einfamilienhausbau durch neue Konzepte Rechnung getragen werden.

Verkehr
Von den Anwohnern aller Anliegerstraßen wird eine deutliche Zunahme des Verkehrs erwartet. Die geplante Aufweitung der Kreuzung wird als kontraproduktiv zu den vielen Versuchen gesehen, den Durchgangsverkehr zu reduzieren und zu verlangsamen (z.B. im Bereich der Kita Maria Aparecida).