Barrierefreien Stadtplan erweitern

Der Planungsausschuss möge beschließen:
 

Die Verwaltung wird beauftragt
bei der Erstellung des barrierefreien Stadtplans für Münster weitere barrierefrei zu erreichende  Einrichtungen zu erfassen und in geeigneter Weise darzustellen. Insbesondere sollen publikumsstarke Einrichtungen wie Arztpraxen, Therapieeinrichtungen, aber auch Einzelhandel, Gastronomie und Dienstleister genannt werden, wenn sie einen barrierefreien Zugang bzw. Einrichtung vorweisen können.
 
Begründung
 
Der ungehinderte Zugang zu wichtigen Einrichtungen des täglichen Bedarfs ist ein ganz zentraler Aspekt der Teilhabe am Leben. Daher werden Neubauten barrierefrei gestaltet und Umbauten gefördert. Da aus den vorliegenden Informationsmaterialen, wie Telefon- oder Branchenbüchern, nicht zu erkennen ist, ob eine Einrichtung barrierefrei zu erreichen bzw. eingerichtet ist, soll dies nun in eine Neuauflage des schon vorliegenden barrierefreien Stadtplan Münster aufgenommen werden.