Mehrgenerationenhäuser unterstützen

Der Rat möge beschließen:

1. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass das vom Bundesministerium für Frauen, Senioren, Familien und Senioren getragene Aktionsprogramm „Mehrgenerationenhäuser“ in seiner jetzigen Form 2012 ausläuft und die Fortführung durch die beiden Münsteraner Träger - das heißt das MUM und das MGH der Apostel-Kirchengemeinde - für die Jahre 2012-2014 eine aktive Unterstützung durch die Stadt Münster bedarf.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Bewerbung der beiden Münsteraner Träger ideell durch einen „Letter of intent“ (=Absichtserklärung) in ihren Bewerbungen zu unterstützen.

3. Die Stadt sichert in diesem Zusammenhang die € 10.000 kommunale Eigenmittel den Bewerbern zu, damit die Bewerbung nicht an formalen Hürden scheitert.

4. In Absprache mit den Trägern erarbeitet die Verwaltung Vorschläge, wie die kommunalen Eigenmittel reduziert werden können. Insbesondere ist zu prüfen, ob bestehende kommunale Angebote (z.B. Wohnen für Hilfe, Mensch zu Mensch etc.), Sonderzuschüsse an die MGHs für erweiterte Aufgaben oder Personalkostenzuschüsse für bestehende (MGH-) Mitarbeiter möglich sind.

5. Die Haushaltsmittel werden im Rahmen des Nachtraghaushalts eingestellt.

Begründung:
Das Aktionsprogramm „Mehrgenerationenhäuser“ legt den ordnungs- und gesellschaftspolitischen Fokus auf den aktivierenden Sozialstaat. So werden im Zuge der sich wandelnden deutschen Gesellschaft Anstrengungen unternommen, die Ressourcen der Menschen unabhängig von ihrer Leistungsfähigkeit für die Gemeinschaft fruchtbar und wertvoll zu gestalten. Dies geschieht durch eine effektive Angebotsstruktur mit den Säulen „Alter und Pflege“, „Integration und Bildung“, „Haushaltsnahe Dienstleistungen“, „Freiwilliges Engagement“. Gerade in Münster erfüllen die bestehenden zwei Mehrgenerationenhäuser, die von der Bundesregierung anerkannt und finanziell gefördert werden, die vom Ministerium geforderten und überprüften Leistungsmerkmale in vorbildlicher Weise.
Im Zuge einer Neuausrichtung des Gesamtprojektes müssen sich alle bestehenden Einrichtungen um die Weiterführung ihrer Arbeit bis zum 30. Juni 2011 bewerben. Voraussetzung ist ein Finanzanteil der jeweiligen Kommunen in Höhe von jeweils 10.000 €. Da die Zusage schon jetzt, eine mögliche Auszahlung aber erst im kommenden Jahr erforderlich ist, soll eine Zusage getroffen werden, damit die Arbeit fortgesetzt werden kann.