Wolbecker Urteil stellt städtische Rechtsberatung in Frage

Horst-Karl Beitelhoff

CDU will fehlende Anbindung des Wolbecker Ortskerns an die Umfahrung heilen

In der CDU-Ratsfraktion sind die Folgen des Oberverwaltungsgerichtsurteils gegen den Ausbau der Eschstraße in Wolbeck auf erheblichen Unmut gestoßen. „Ohne die Anbindung des Ortskerns ist die Ortsumfahrung zum großen Teil sinnlos“, so der Wolbecker CDU-Ratsherr Horst-Karl Beitelhoff. Jetzt kommt es nach seinen Worten darauf an, den entstandenen Schaden „konstruktiv zu heilen“. Von der schriftlichen Urteilsbegründung werden Hinweise darauf erwartet, wie dies geschehen kann.

Der CDU-Fraktionsvorsitzende Stefan Weber sagte, die Fehlerhaftigkeit der an der fehlenden Vier-Meter-Höhe der Lärmschutzwand juristisch gescheiterten Bebauungsplanung hätte von der städtischen Planungsverwaltung erkannt werden können und müssen. Da das Wolbecker Urteil nicht die einzige Niederlage der Stadt vor Gericht sei, gehe es nun politisch auch darum, die Organisation der städtischen Rechtsberatung zu prüfen. „Offensichtlich gibt es Handlungsbedarf“, sagte Weber, „die CDU bleibt am Thema.“