Qualitative und quantitative Personalsituation beim Jobcenter verbessern

Der Rat möge beschließen:   1. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept mit dem Ziel zu entwickeln, die qualitative und quantitative Personalausstattung im Jobcenter dauerhaft zu verbessern. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Zeit- und Aktivitätenplan zu erstellen, aus dem hervorgeht, welche Personalmaßnahmen wann konkret ergriffen werden sollen, um die qualitative und quantitative Personalausstattung zu optimieren.    Begründung   Die Personalfluktuation im Jobcenter bei der Stadt Münster ist seit Jahren hoch.   Im Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm des Jobcenters der Stadt Münster 2017 (Vorlage V/0998/2016) wird dargestellt, dass ursächlich für die eingeschränkte Verausgabung des Eingliederungstitels die hohe Anzahl an Personalvakanzen, insbesondere in der Abteilung Markt und Integration ist.[1] D.h. zur Verfügung stehende Eingliederungsmittel des Bundes konnten in der Stadt Münster nur zu ca. 80 % ausgeschöpft werden.   Zudem wird in der Vorlage dargestellt, dass die geplanten zielgerichteten Maßnahmen und Aktivitäten im Jobcenter aufgrund zahlreicher Personalvakanzen nicht in dem angestrebten und notwendigen Maße umgesetzt werden konnten. [2] D.h. mangels Personal kommen die dringend notwendigen Leistungen nicht bei den Leistungsberechtigten an. Dabei war für die schlechte Verausgabungsquote des Eingliederungstitels allerdings u.a. auch ursächlich, dass Geflüchtete in Münster spät in SGB II-Bezug übergetreten sind.   Als hauptsächliche Maßnahme gegen den generellen Personalmangel im Jobcenter sollen laut Verwaltung künftig die Stellenausschreibungen modifiziert werden, um auch Quereinsteiger zu rekrutieren. Die Quereinsteiger*innen sollen durch eine umfassende theoretische Qualifizierung und praktische Einarbeitung auf ihr zukünftiges Arbeitsfeld vorbereitet werden.   Um kurz-, mittel- und langfristig die qualitative und quantitative Personalsituation im Jobcenter zu verbessern,  soll ein Konzept entwickeln werden, welches die  • Mitarbeiterzufriedenheit erhöht • die Personalfluktuationsquote senkt • die Krankheitsquote im Jobcenter minimiert • das Jobcenter auch für externe Beschäftigte attraktiv macht • etc.   Die qualitativen Voraussetzungen für die Quereinsteiger*innen sind im Konzept darzustellen. Ebenso sind Bausteine des Einarbeitungskonzepts darzustellen.   Um die Transparenz über die Bezahlung der Beschäftigten im Jobcenter zu erhöhen, ist ein interkommunaler Vergleich durchzuführen und dem Konzept beizufügen.
 
gez. Stefan Weber                                     gez. Otto Reiners
und Fraktion                                                 und Fraktion