Innovatives Münster für jede Generation – Für ein Musterhausquartier mit E-Mobilitätsanschluss

Der Rat möge beschließen:

1.    Zur nachhaltigen Stadtentwicklung Münsters soll ein strategisches Konzept mit den Zielen einer generationsübergreifenden Gestaltung des Wohnraums der städtischen Infrastruktur und der Mobilität mittels E-Fahrzeugen entwickelt werden.
2.    Dazu nimmt die Stadt Münster am Demografiewettbewerb des Bundesministeriums für Bildung und Forschung „Innovationen für Kommunen und Regionen im demografischen Wandel“ (InnovaKomm) zusammen mit den Stadtwerken Münster teil.
3.    Die Partner erarbeiten zusammen eine Projektskizze nach den Richtlinien des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF), nach denen in einer Wissenschaft-Praxis-Kooperation modellhafte Lösungen für spezifische Bedarfslagen von Kommunen im demografischen Wandel entwickelt und zum Einsatz gebracht werden. Basis hierfür ist die Ausschreibung des BMBF vom 21.02.2014 „Innovation für Kommunen im demografischen Wandel“ (InnovaKomm)
4.    Ein möglicher Modellcharakter Münsters (Stadtmarketing) wird eingebracht und eine Zusammenarbeit mit Städten im Umland, z.B. Osnabrück, Dortmund und den münsterschen Partnerstädten soll angestrebt werden.

Begründung:
Infolge des demografischen Wandels verändern sich die gesellschaftlichen Bedarfslagen und die Lebenssituationen der Menschen zum Teil gravierend. Die Auswirkungen sind in den Kommunen und Regionen besonders deutlich zu spüren und zum Teil sehr unterschiedlich.
Mit dem Demografiewettbewerb „Innovationen für Kommunen und Regionen im demografischen Wandel“ (InnovaKomm) fördert das BMBF Innovationen der Mensch-Technik-Interaktion (MTI), die die konkreten Bedarfslagen ansprechen, die sich aus dem demografischen Wandel für Kommunen und Regionen ergeben und zu spürbaren Verbesserungen für die Menschen vor Ort führen. Die Bundesregierung verfolgt damit das Ziel, Deutschlands Innovationskraft zu stärken, um zukünftige Arbeitsplätze in Wachstumsbranchen zu schaffen und wichtige Leitmärkte auszubauen. Elementarer Bestandteil des Wettbewerbs ist die maßgebliche Einbindung kommunaler und regionaler Akteure, wie kommunale Einrichtungen, zivilgesellschaftliche Akteure, Privatwirtschaft, Sozialwirtschaft und Wohnungswirtschaft, um die Passgenauigkeit der Innovationen sicherzustellen und Beispiele guter Praxis für die Gestaltung des demografischen Wandels zu schaffen.

Münster verfügt aktuell über einen sehr ausgewogenen Altersmix, der sich allerdings in den kommenden Jahren mit einem verstärkten Wachstum des Bevölkerungsanteils über 60 Jahren auszeichnen wird (vergleiche die Studie der WWU „Altersarmut im Lichte des demographischen Wandels“; in Auftrag gegeben durch den Rat der Stadt Münster 07.2011-11.2011). Durch die sich ändernde Altersstruktur wird Münster vor neue Herausforderungen gestellt und muss Fragestellungen aufgrund von Auswirkungen auf Erwerbstätigkeit, Steuereinnahmen, Wohlstand, Erhaltung der Selbständigkeit und Mobilität im Alter sowie den gesellschaftlichen Zusammenhalt lösen.
Die ersten Erfahrungen mit der E-Mobilität zeigen, dass zum Aufbau einer Grund-Infrastruktur eine gewisse Anzahl von Mindestteilnehmern vonnöten ist. Deswegen wäre z. B. im Rahmen einer Planung und Erschließung eines Wohnbaugebiets mit etwa 100 Wohneinheiten die Umsetzung einer „Musterhaussiedlung mit E-Mobilitätsanschluss“ möglich. Innovative Konzepte sollen dort umgesetzt werden, um praktische Erfahrungen mit dem menschlichen Umgang – ob jung oder alt – mit neuen Technologien zu sammeln und gleichzeitig die Umwelt zu schonen. Das zu erstellende Konzept soll Münsters Ziel als lebenswerteste Stadt für die nächsten Jahre untermauern.
Münster kann aufgrund seiner Vielfalt innovative Ideen für die Erstellung eines Handelskonzepts liefern, die die Teilnahme am Wettbewerb erfolgreich ermöglichen. Ebenfalls bietet sich eine Zusammenarbeit mit wissenschaftlichen Einrichtungen, z. B. dem MEET-Batterieforschungszentrum und weiteren relevanten kommunalen Akteuren – z. B. der W+S und der Handwerkskammer an. Neuwertige Lösungen und Handlungskonzepte sind Voraussetzungen für eine gut funktionierende generationenübergreifende lokale Gemeinschaft.
Die Teilnahme am Wettbewerb ist mit einer finanziellen Zuwendung verbunden, die der Bürgerschaft zugute kommt. In der Umsetzungsphase – nach einem erfolgreichen Bestehen der ersten Projektphase (Konzeptentwicklungsphase) – werden strategische Handlungskonzepte mit jeweils bis zu 5 Millionen Euro über eine Laufzeit von bis zu 5 Jahren gefördert.
Als Forschungs- und Wissenschaftsstandort und als eine zukunftsorientierte Stadt, die alle Generationen einbindet, bietet Münster die richtigen Voraussetzungen, an dem Innovationsprojekt teilzunehmen.