CDU will Tagesbetreuung für Grundschulkinder zügig umsetzen

Bund hat Rechtsanspruch auf Offene Ganztagsschulen ab 2026 beschlossen

 

Die CDU-Fraktion will den am 11. Juni vom Bund beschlossenen Rechtsanspruch auf den Besuch Offener Ganztagsschulen (OGS) in Münster zügig planen und umsetzen. „Das ist ein weiterer Schritt zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie für die Eltern der Kinder“, heißt es in einer Erklärung der CDU-Ratsmitglieder Carmen Greefrath und Meik Bruns. Die familienpolitische Sprecherin und der führende Schulpolitiker der CDU im Rathaus sehen damit die Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter ab 2026 auf den Weg gebracht.
 
Die CDU hat bereits eine Anfrage an die Stadtverwaltung formuliert, wie viele weitere OGS-Plätze ab 2026 benötigt werden, welche räumlichen Voraussetzungen geschaffen werden müssen und wie viele weitere Betreuungskräfte benötigt werden. Die vom Bund beschlossene Regelung gilt zunächst für Grundschulkinder der ersten Klassenstufe und wird in den Folgejahren um je eine Klassenstufe ausgeweitet. Damit hat ab dem 1. August 2029 jedes Grundschulkind der Klassenstufen eins bis vier einen Anspruch auf ganztägige Betreuung mit einer Förderung von acht Stunden täglich an fünf Tagen in der Woche.