Der CDU-Fraktionsvorsitzende Stefan Weber hat die jüngste Presseverlautbarung der Stadtverwaltung zur münsterschen Finanzkrise als Verletzung der politischen Neutralitätspflicht der Behörde zurückgewiesen. Die der Kämmerin Christine Zeller dort zugeschriebene Äußerung, die CDU betreibe „ungerechtfertigte Vorwürfe und Verdächtigungen gegen die Haushaltsführung der Stadt“ im Zusammenhang mit der Fehplanung der Stadtspitze von über 90 Mio. Euro Einnahmen nannte Weber haltlos und fügte hinzu: „Wir nehmen nichts anderes als die Kontrollfunktion des Rates der Stadt gegenüber der Verwaltung wahr. Hier ist eine Richtigstellung von Oberbürgermeister Fuchs fällig. Schon Bundesminister mussten sich vom Bundesverfassungsgericht deutliche Hinweise gefallen lassen, was ihnen amtlich im politischen Meinungskampf verboten ist.“
Der CDU-Fraktionschef wies darauf hin, dass die CDU mit ihrem Antrag auf Akteneinsicht zur Finanzkrise ihr Recht nach der Gemeindeordnung (§ 55 Absatz 4 Satz 1) wahrnehme, weil die von ihr am 1. September an den Oberbürgermeister und die Kämmerin gerichteten Fragen zur Finanzkrise bisher nicht vollständig beantwortet worden sind. Weber dankte der Kämmerin für die Herausgabebereitschaft der Akten, wies aber auch darauf hin, dass sie dazu gesetzlich verpflichtet ist.
Unzutreffend nannte Weber auch die öffentlich erhobene Behauptung der Stadtverwaltung, das Land Nordrhein-Westfalen wolle nur noch 2,88 statt der von der Stadt erwarteten 95 Mio. Euro überweisen. „Darauf kommt es gar nicht an, sondern maßgeblich sind allein die Berechnungsgrundlagen nach dem Gemeindefinanzierunggesetz mit den bekannten Folgen der hohen Steuereinnahmen der Stadt für die Schlüsselzuweisungen des Landes. Von ihrer Fehlkalkulation für 2027 will die Stadtspitze nun völlig überrascht worden sein.“