Ex-Aufsichtsratschef kritisiert Griff der Kämmerin nach den Gewinnen städtischer Unternehmen
Der CDU-Ratsherr Walter von Göwels ist zwar nicht mehr Aufsichtsratsvorsitzender der Stadtwerke, hat aber mit seinem Abschied aus dem Unternehmen, das vollständig zum Stadtkonzern gehört, nicht sein Erinnerungsvermögen verloren. „Das sagt mir, dass das Begehren der Stadtkämmerin an den Gewinnen der Stadtwerke und des Parkhausbetreibers WBI unersättlich zu sein scheint“, meint der heutige verkehrspolitische CDU-Sprecher. „Die Absicht der Kämmerin, zusätzliche Gewinne aus Stadtwerken und Parkhäusern direkt in den Haushalt umzuleiten, wird konkrete Folgen für die Bürger in Münster haben. Das bedeutet höhere Gebühren, steigende Preise und weniger Investitionen in erneuerbare Energien“, fürchtet von Göwels, der in alter Verbundenheit mit den Stadtwerken auch die Frage aufkommen sieht, ob Arbeitsplätze in Gefahr geraten.
Die Stadtwerke haben Münsters Kommunalhaushalt in der Vergangenheit jährlich mit 6,5 Mio. Euro ausgestattet. 3 Mio. Euro davon kamen von der Stadtwerke-Tochter WBI. Bekanntlich will die städtische Finanzchefin Christine Zeller (Grüne) die bei den Stadtwerken einkommenden WBI-Gewinne künftig als durchlaufenden Posten für ihre Stadtkasse abgreifen.
Das findet der ehemalige Aufsichtsratschef des städtischen Großversorgers nicht in Ordnung. Von Göwels erinnert sich, dass die Geschäftsperformance der WBI in den vergangenen Jahren nicht immer auf Rosen gebettet war und deren Gewinnausschüttung an die Mutter Stadtwerke halbiert wurde. „Dennoch haben die Stadtwerke in diesen Jahren den mit der Stadt vereinbarten jährlichen Betrag von 6,5 Mio. Euro ohne Abstriche weiterhin der Stadtkasse überwiesen. Da wäre es bei der Haltung der Kämmerin von heute doch fair gewesen, wenn sie damals auf den fehlenden Beitrag der WBI verzichtet und die Stadtwerkebilanz nicht belastet hätte.“ Von Göwels schwant nichts Gutes für die Zukunft des größten städtischen Unternehmens: „Das soll künftig noch heftiger gemolken werden, das geht auf Kosten der Versorgungsfähigkeit.“