Ganztagsplatz für alle Erstklässler ab nächstem Schuljahr

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CDU fragt nach dem aktuellen Ausbau – OGS-Rechtsanspruch ab 2026/2027

 

Der Ausbau der Offenen Ganztagsschule (OGS) in Münster ist besonders interessant, weil es ab dem Schuljahr 2026/2027 darauf einen Rechtsanspruch gibt. Die CDU-Ratsmitglieder Meik Bruns und Carmen Greefrath haben den aktuellen Stand bei der städtischen Fachverwaltung erfragt und vom zuständigen Stadtrat Thomas Paal erfreuliche Antworten erhalten. Tenor: Allen anspruchsberechtigten Erstklässlern kann zum Schuljahr 2026/2027 ein Ganztagsplatz angeboten werden. 

Zudem kann auch fast der komplette Bedarf höherer Jahrgänge zum kommenden Schuljahr erfüllt bleiben. Schwieriger ist die Situation derzeit noch an der Peter-Wust-Schule aufgrund der Umbaumaßnahmen im laufenden Betrieb. An der Martinischule konnte nicht allen Eltern bei der Schulanmeldung ein Ganztagsplatz zugesichert werden, da die Schule noch nicht über ausreichende Raumkapazitäten verfügt. Eltern wurden nach Mitteilung von Stadtrat Paal an die nahegelegene Kreuzschule verwiesen und konnten dort aufgenommen werden.

Übrigens behalten Eltern von Erstklässlern, die zum Schuljahr 2026/2027 noch keinen OGS-Platz in Anspruch genommen haben, ihren Anspruch. Wenn sie das erst zum Schuljahr 2027/2028 tun, könne es an einigen Standorten mit den neuen Erstklässlern Engpässe geben. Die Lage an wenigen noch nicht ausgebauten Schulen könne schwierig werden und provisorische Fertigbauklassen erfordern. Mittelfristig wird in Münster angesichts der insgesamt rückläufig erwarteten Schülerzahlen mit einer spürbaren Entspannung beim Schulraum gerechnet.