CDU will Akteneinsicht zur städtischen Finanzkrise

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Fragen an Oberbürgermeister und Kämmerin weiter nicht beantwortet

 

Die CDU-Fraktion hat jetzt bei Oberbürgermeister Tilman Fuchs (Grüne) Akteneinsicht zur Finanzkrise der Stadt beantragt, da die Antworten auf ihre Anfragen von Fuchs und Kämmerin Christine Zeller (ebenfalls Grüne) nicht oder nicht vollständig beantwortet worden sind. Dabei geht es um die Herleitung des Ansatzes von 95 Mio. Euro für die Schlüsselzuweisungen 2027, von denen mit der städtischen Fehlplanung nur noch 2,88 Mio. Euro übriggeblieben sind. „Wir warten weiterhin auf eine vollständige schriftliche Beantwortung unserer Fragen. Die beantragte Akteneinsicht erfolgt vorsorglich und ergänzend und ersetzt die verlangten Antworten nicht“, sagte der Fraktionsvorsitzende Stefan Weber.

Gegenstand der Akteneinsicht nach § 55 Absatz 4 Satz 1 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen ist der vollständige Verwaltungsvorgang zur Ermittlung, Festlegung, Überprüfung und Fortschreibung des im Doppelhaushalt 2026/2027 für das Haushaltsjahr 2027 sowie in der mittelfristigen Finanzplanung für die Jahre 2028 bis 2030 angesetzten Ertrags aus Schlüsselzuweisungen nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz in Höhe von jeweils 95 Mio. Euro.

Die Akteneinsicht soll insbesondere nachvollziehbar machen,

1.⁠ ⁠auf welchen konkreten Berechnungen, Datenständen und Annahmen der Ansatz von 95 Mio. Euro beruhte,

2.⁠ ⁠wann, durch wen und mit welchem Ergebnis dieser Ansatz bis zur erneuten Beschlussfassung über den Haushalt am 20. Mai 2026 überprüft, als plausibel bewertet und freigegeben wurde,

3.⁠ ⁠welche Erkenntnisse der Verwaltung über die Entwicklung der Steuerkraft Münsters, insbesondere der Gewerbesteuerkraft, sowie über die für den kommunalen Finanzausgleich maßgebliche relative Finanzkraft vorlagen,

4.⁠ ⁠ob und mit welchen Ergebnissen alternative Szenarien, Sensitivitätsberechnungen oder Risikobewertungen vorgenommen wurden,

5.⁠ ⁠wann die Kämmerin, der Verwaltungsvorstand und der Oberbürgermeister über mögliche erhebliche Abweichungen vom Haushaltsansatz erstmals informiert wurden und

6.⁠ ⁠aus welchen dokumentierten Erwägungen der Ansatz am 20. Mai 2026 unverändert blieb und auch für die Jahre 2028 bis 2030 in gleicher Höhe fortgeschrieben wurde.